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Präambel 

 

Psalm  146

Halleluja! Lobe den HERRN, meine Seele! 

Ich will den HERRN loben, solange ich lebe, und meinem Gott lobsingen, solange ich bin. 
Verlasset euch nicht auf Fürsten; sie sind Menschen, die können ja nicht helfen.
Denn des Menschen Geist muß davon, und er muß wieder zu Erde werden; dann sind verloren alle seine Pläne.

Wohl dem, dessen Hilfe der Gott Jakobs ist,

    der seine Hoffnung setzt auf den HERRN, seinen Gott,

der Himmel und Erde gemacht hat, das Meer und alles, was darinnen ist;

    der Treue hält ewiglich,

der Recht schafft denen, die Gewalt leiden, der die Hungrigen speiset.

Der HERR macht die Gefangenen frei.

Der HERR macht die Blinden sehend.

Der HERR richtet auf, die niedergeschlagen sind.Der HERR liebt die Gerechten.

Der HERR behütet die Fremdlinge und erhält Waisen und Witwen;

aber die Gottlosen führt er in die Irre.

Der HERR ist König ewiglich, dein Gott, Zion, für und für. Halleluja!

 

Die Kinder und Armenhilfe K.I.D.I. und nachfolgende Satzung wird in Dankbarkeit anvertraut:

Dem gnädigen GOTT,dem Schöpfer der Welt, dem Gott der Bibel,

dem Gott Abrahams, Isaaks, Jakobs

und seinem Sohn Jesus – Jeschua (das bedeutet: Gott/Jahwe ist Hilfe, Heil, Rettung).

 

Sein (Gottes) besonderes Augenmerk liegt auf den Schwachen, Kindern, Hungrigen, Waisen, Witwen, Kranken, Behinderten, Einsamen, Unmündigen, Gefangenen, Leidenden, Ausgestoßenen, Fremdlingen(Ausländer) und Armen der Welt.

Beispiele:

Matthäus     11,5       18,5      19,14     25,35 ff

Psalm          146,7 ff

5.Mose         10,18 ff

Jesaja          58,6  ff

Lukas           14,13 

Auszug aus der Satzung für den "mildtätigen" Verein

K.I.D.I. Kinder und Armenhilfe  

am 1.2.2007:   2. Änderung der Satzung  vom 21.11.2002


 

§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr

1          Der Verein führt den Namen K.I.D.I. Kinder und Armenhilfe                                                     

2          Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den

       Namenszusatz „e.V.“. 

3     Sitz des Vereins ist Nürnberg.

4          Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
 

§ 2 Vereinszweck 

1     Zweck des Vereines ist die weltweite „mildtätige“ Unterstützung und Hilfe für bedürftige und arme Menschen,

       insbesondere für Kinder und Frauen.

2     Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:  

   a   Vermittlung und Durchführung von Patenschaften für arme und bedürftige Kinder

        ( z.B. Straßenkinder, Waisenkinder, Kinder aus sozial armen Verhältnissen ).

        Durch die Patenschaft soll deren Lebensqualität entscheidend verbessert werden.

        (Schulbildung, Berufsausbildung, Ernährung, med. Versorgung, Vorsorge, Erziehung und Wertevermittlung) 

   b   Unterstützung, Förderung, Hilfe und Patenschaften für andere bedürftige/ notleidende Personen

        (z.B. Behinderte, Frauen, Familien). 

   c   Unterstützung von anderen mildtätigen Organisationen, Vereinen und Projekten. 

   d   Praktische Hilfeleistungen, Transport von Hilfsgütern, medizinische Hilfsdienste, Mentoring, Schulungen. 

   e   Verbesserung der Infrastruktur in Entwicklungsländern, Lebenskonzepte, Frauenprojekte, Schulprojekte.                       

3     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des

       Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

4     Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

5     Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die

       Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 

6     Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch

       unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 

§ 3  Organe des Vereins sind: 

     a) Der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB 

     b) Der Gesamtvorstand

     c) Die Mitgliederversammlung